03.07.2014

APP+RECHT: Allgemeine Grundregeln für Facebook-Gewinnspiele

Aktuell begegnen Facebook-Nutzern gerade rund um die Fußball Weltmeisterschaft, aber auch anderer Veranstaltungen und Aktionen eine Reihe unterschiedlichster Gewinnspiele. Bei der rechtssicheren Durchführung von Gewinnspielen und Wettbewerben auf Facebook gibt es allerdings eine Menge Regeln zu beachten. Diese Regeln stammen zum Teil von Facebook selbst, werden aber auch vom Gesetz vorgegeben. Nur wenn alle Regeln eingehalten werden, ist ein Facebook-Gewinnspiel auch rechtssicher und kann weder von Mitbewerben noch von Facebook angegriffen werden. Welche Regeln das sind, erläutert der nachfolgende Beitrag.

Gesetzliche VorgabenZunächst knüpft das Gesetz umfangreiche Voraussetzungen an Gewinnspiele: U.a. nach den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen bedarf es bei jedem Gewinnspiel zunächst klarer und eindeutig angegebener, erkennbarer sowie leicht zugänglicher Teilnahmebedingungen. Im Rahmen der Teilnahmebedingungen müssen vom Veranstalter immer Angaben darüber gemacht werden,

  • wer das Gewinnspiel veranstaltet (Impressum mit Kontaktmöglichkeit),
  • wer teilnehmen darf (Teilnehmerkreis),
  • wie die Laufzeit des Gewinnspiels gestaltet ist (Beginn und Ende),
  • was gewonnen werden kann (genau Gewinnbeschreibung inkl. Angabe zu etwaigen Zusatz- und/oder Versandkosten),
  • wie die Gewinner ermittelt werden (Gewinnermittlung) und
  • wie und wann die Gewinner ihre Gewinne erhalten.

Zudem sollten die Teilnahmebedingungen immer auch Angaben darüber enthalten, wie die Gewinner benachrichtigt werden können bzw. dass sie ggf. vorab in eine Gewinnbenachrichtigung einwilligen. Sollen die Namen und/oder etwaige Teilnehmerbeiträge veröffentlicht werden, müssen die Teilnahmebedingungen außerdem hierüber informiert werden und hierin einwilligen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, in Teilnahmebedingungen Formulierungen über die Haftung bei Rechtsverletzungen (z.B. bei der Einbindung user-generated-content) sowie über Störungen des Gewinnspiels (z.B. bei technischem Missbrauch etc.) aufzunehmen.

Da der Veranstalterüber ein Gewinnspiel in der Regel auch Daten der Teilnehmer erhält, müssen darüber hinaus Datenschutzhinweise vorgehalten werden. Diese benötigen Angaben darüber, welche Daten von den Teilnehmern wofür erhoben werden sowie welche Rechte Teilnehmern in diesem Zusammenhang zustehen (Auskunfts-, Widerrufs- und Löschungsrecht).

Sofern über ein Gewinnspiel E-Mail-Adressen für Direktmarketing/Newsletter generiert werden, bedarf es hierzu übrigens einer zusätzlichen bzw. separaten ausdrücklichen Einwilligung der Teilnehmer.

Facebook-eigene VorgabenWährend  knüpft  die gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich für jedes Gewinnspiel gelten, hält Facebook darüber hinaus noch eigene zusätzliche Anforderungen für Facebook-Gewinnspiele vor. Diese sind am Ende der Facebook-Nutzungsbedingungen unter „Promotions“ festgehalten. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, entfernt Facebook das Gewinnspiel von seinen Seiten.

Nach diesen Vorgaben ist es erlaubt, Facebook-Gewinnspiele entweder über externe Gewinnspiel-Apps oder innerhalb von Fanseiten-Timelines bzw. -Chroniken zu veranstalten. Dabei kann das Gewinnspiel zunächst auf alle Facebook-Funktionen zurückgreifen. Es ist daher möglich, die folgenden Funktionen zur Teilnahme einzubinden:

  • Postings (z.B. „der lustigste Kommentar gewinnt“),
  • Likes (z.B. „der Kommentar mit den meisten Likes gewinnt“, „postet euer Bild, das mit den meisten Likes gewinnt“ oder „alle die diesen Beitrag liken nehmen teil“),
  • persönliche Nachrichten (z.B. „schreib uns eine Nachricht um teilzunehmen“) oder
  • werde Fan (z.B. „Like unsere Seite um teilzunehmen“, „Fans nehmen automatisch teil“ oder „Beim 500. Fan verlosen wir einen Gewinn“).

Facebook lässt allerdings keine Einbindung des Gewinnspiels in persönliche Chroniken der Teilnehmer zu. Deshalb ist es nicht möglich die folgenden Funktionen zur Teilnahme einzubinden:

  • Sharing (z.B. „Postet einen Beitrag auf eurer Chronik/Chronik von Freunden um zu gewinnen“, „Teilt einen Beitrag um zu gewinnen“ oder „Alle die einen bestimmten Hashtag verwenden, nehmen am Gewinnspiel teil“) oder
  • Tagging (z.B. „markiert euch auf unserem Bild um teilzunehmen“) mit der Ausnahme, wenn Nutzer auf dem entsprechenden Bild auch sichtbar sind (z.B. „wenn ihr auf den Bildern unserer Veranstaltung zu sehen seid, markiert euch um am Gewinnspiel teilzunehmen“).

Darüber hinaus verlangt Facebook für jedes Facebook-Gewinnspiel den sog. Facebook-Disclaimer, der Facebook von jeder möglichen Rechtsverletzung freistellt sowie anerkennt, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook steht und von Facebook in keiner Weise gesponsert oder unterstützt wird.

Fazit Bei der Durchführung von Facebook-Gewinnspielen sind daher neben den gesetzlichen Anforderungen zusätzlich die Facebook-eigenen Vorgaben einzuhalten. Ob das Gewinnspiel dann über eine Fanseiten-Chronik oder über eine externe Gewinnspiel-App gesteuert wird, ist eigentlich egal. In den meisten Fällen wird es aber praxistauglicher bzw. rechtssicherer sein, eine Gewinnspiel-App mit darin vorgehaltenen Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweisen zu verwenden, da die Vielzahl der Erfordernisse das Posting zu einem Timeline-Beitrag relativ lange werden lassen können. Andererseits sind Timeline-Gewinnspiele einfacher zu erstellen, günstiger und haben meist auch eine höhere virale Verbreitung. Gleichzeitig kann darüber aber keine wirksame Einwilligung für Direktmarketing/Newsletter generiert werden. Daher muss im Einzelfall stets abgewogen werden. In jedem Fall sollten die notwendigen gesetzlichen Vorgaben eigehalten werden, damit sich der Veranstalter nicht angreifbar macht.

Checkliste für Facebook-Gewinnspiele An die nachfolgenden Punkte sollte bei jedem Facebook-Gewinnspiel gedacht werden:

  • Vollständige Teilnahmebedingungen mit Angaben zum Veranstalter Teilnehmerbedingungen, Gewinnspielzeitraum, Gewinnbeschreibung, Gewinnermittlung & Gewinnerhalt, Gewinnerbenachrichtigung, Angaben zur Veröffentlichung der Gewinnerbeiträge, Angaben zur Haftung und Gewährleistung sowie zu Störungen des Gewinnspiels,
  • Datenschutzhinweise mit Angaben welche Teilnehmerdaten wofür erhoben werden sowie welche Rechte Teilnehmern in diesem Zusammenhang zustehen,
  • zusätzliche bzw. separate ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmer in Direktmarketing/Newsletter sowie
  • Facebook-Disclaimer.