17.06.2014

APP+RECHT: Allgemein. Die App-Entwicklung aus juristischer Sicht.

Auf dem Weg von einem guten Konzept zu einer erfolgreichen App müssen in der Regel immer auch juristische Aspekte berücksichtigt werden. Eine allgemeingültige Anleitung für alle denkbaren Apps gibt es aufgrund der Vielzahl der Apps und der damit einhergehenden und teilweise auch sehr unterschiedlichen Rechtsfragen leider nicht. Allerdings begegnen uns sehr häufig ähnliche Fragestellungen und Umsetzungsprobleme. Welche das sein können, erläutert dieser Beitrag.

Die Entwicklung und Erstellung der AppWird eine App entwickelt, ist zuerst immer an eine vertragliche Ausgestaltung zu denken. Denn in der Regel ist Entwickler oder Programmierer einer App nicht mit dem späteren Verwender identisch. Deshalb sollte das Rechtsverhältnis zwischen diesen Parteien ausgestaltet sein.  Es empfiehlt sich insbesondere zunächst eine genaue Beschreibung über die jeweils zu erbringenden Leistungen (sog. Leistungsbeschreibung) zu treffen. Daneben ist an ein Lasten- und Pflichtenheft, an Regeln über einzuhaltende Fristen sowie an eine Beschreibung der gegenseitigen Mitwirkungshandlungen und Vereinbarungen u.a. über die jeweilige Haftung zu denken. Wesentlich sind meist immer auch Vereinbarungen über die notwendige Rechteeinräumung, also die Übertragung entsprechender Nutzungs- und Bearbeitungsrechte. Eindeutig formulierte Vereinbarungen helfen den Beteiligten jederzeit dabei, den Vertragsinhalt zu vergegenwärtigen. Auch spätere Streitigkeiten können durch fixierte Bestimmungen verhindert oder erleichtert werden.

Neben der Entwicklung der App istvorab außerdem die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, vor allem aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht zu beachten. Möglicherweise steht der App bzw. der beabsichtigten Bezeichnung bereits geschützte Kennzeichen oder Unternehmensbezeichnungen im Weg. Schon während der Entwicklung einer App sollte übrigens über eine eigene Markenanmeldung  oder andere Schutzmöglichkeiten nachgedacht werden. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich umgehend feststellen, ob die Marke noch verfügbar und ob eine Anmeldung möglich ist. So können auch die richtigen Markenklassen gewählt werden. Welche das sein können, wurde bereits in einem früheren Beitrag erläutert. Die Schwierigkeit bestehen ohne Hilfe meist darin, einen effektiven und ebenso vorausschauenden, wirtschaftlichen markenrechtlichen Schutz zu erlangen. Denkbar ist außerdem, dass eine App gegen wettbewerbsrechtlich geschützte Leistungsergebnisse verstößt oder die geplante Funktionalität aus anderen (wettbewerbsrechtlichen) Überlegungen nicht ohne weiteres umsetzbar ist.

Die App im AppStoreBereits während der Entwicklung der App sollten auch immer die jeweiligen Bestimmungen der AppStores beachtet werden. Die AppStores halten hierzu Nutzungsbedingungen bzw. Lizenzvereinbarungen vor, denen der Entwickler bzw. Herausgeber zustimmen muss. Dabei handelt es sich um feste u.a. inhaltliche und technische Vorgaben, die kaum modifiziert werden können. Da Apps vor der Veröffentlichung vom jeweiligen AppStore auf Konformität mit den eigenen Bestimmungen geprüft werden, ist es unerlässlich, sich mit den jeweiligen Regeln zu befassen. Wenn eine App den jeweiligen Bestimmungen des AppStores nicht genügt und nicht veröffentlicht werden kann, besteht zunächst  aber die Möglichkeit, sich an das jeweilige Review Board des AppStores zu wenden und eine erneute Prüfung zu erreichen.

Die Ausgestaltung der AppBei der Ausgestaltung der App muss zunächst immer daran gedacht werden, dass eine App den Anbieter erkennen lassen muss. Deshalb ist ein Impressum unerlässlich. Auch andere Informationspflichten gegenüber dem Nutzer müssen beachtet werden: Hierzu zählen je nach Funktionalität und Ausgestaltung der App neben Hinweisen zum Widerrufsrecht, das seit 13.06.2014 geänderten gesetzlichen Anforderungen unterliegt, und speziellen Anforderungen bei der Implementierung von Zahlungsmöglichkeiten stets auch abgestimmte Nutzungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Besonders fehleranfällig sind Hinweise zum Datenschutz, da hier vielfältige und teils sehr unterschiedliche Funktionalitäten der App z.B. bei ortsgebundenen "Tracking-Apps" beachten werden müssen. Unterlaufen in einem der vorgenannten Punkte Fehler, läuft man schnell Gefahr, sich u.a. gegenüber Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder Aufsichtsbehörden angreifbar zu machen. Gerade bei kleineren App-Anbietern und Start-Ups kann das schnell zu einer teils erheblichen (finanziellen) Belastung führen.

Ebenso wichtig ist die Lizenzierung bzw. Rechteeinholung von Fremdmaterial, das über die App eingebunden und in der App verwendet wird. Das betrifft neben Software und urheberrechtlich geschützten Gestaltungen vor allem auch die Einbindung von Dritt- oder User-Generated-Content (z.B. Texte, Bilder, Musik, Videos etc.). Häufig werden im digitalen Bereich fremde Werke übernommen, ohne über die erforderlichen Rechte hieran zu verfügen. In den letzten Tagen ist eine lebhafte Diskussion über das Unterhaltungsseite heftig.co, die nach amerikanischem Vorbild  Fremd-Content beliebig und in den meisten Fällen wohl urheberrechtswidrig einbindet, entbrannt. Was für eine Website gilt, gilt meist auch für Apps, sodass eine vergleichbare ausgestaltete App u.a. aus urheberrechtlicher Sicht sehr fragwürdig bzw. nicht umsetzbar wäre. Um Abmahnungen und Schadensersatzforderungen vorzubeugen, sollte die Einbindung von geschützten Inhalten Dritter immer lizenziert bzw. die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeholt werden. Vorsicht ist vor allem bei der Verwendung von Open-Source-Software geboten sein, da sogenannte Copyleft-Klauseln oft zu Problemen führen können.

Außerdem unterfällt die Ausgestaltung von Apps oft spezialgesetzlichen Normierungen oder Regelungen. Zuletzt haben die Ausgestaltung der "Taxi-App" Uber oder die behördliche Untersagung des ähnlichen Geschäftsmodells Wundercar gezeigt, dass die Ausgestaltung einer App und das dahinterstehende Geschäftsmodell  mit den speziellen Rechtsvorschriften zur Personenbeförderung in Konflikt geraten kann. Besondere Vorsicht ist auch immer dann geboten, wenn die App Funktionalitäten im Nahrungs- und Ernährungsbereich oder gar im medizinischen Bereich bereit halten soll, da auch hier eine Vielzahl von behördlichen und gesetzlichen Beschränkungen beachtet werden müssen. Die Fülle der rechtlichen Stolpersteine können selbst für erfahrene und entsprechend geschulte Entwickler bzw. Anbieter leicht zu einem recht hohen Risiko führen. Ergeben sich bei der Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung der eigenen Idee rechtliche Zweifel oder spezielle Fragen, ist es in der Regel spätestens dann ratsam, einen fachlich versierten Anwalt hinzuzuziehen.

Die Bewerbung der AppSobald die App erfolgreich veröffentlicht worden ist, müssen möglichst viele Nutzer her. In der Regel wird eine App umfangreich beworben. Doch auch hier müssen noch einige Punkte beachtet werden. Soll z.B. eine App für iOS-Geräte beworben werden, müssen neben den werberechtlichen Bestimmungen außerdem die Apple App Store Marketing-Richtlinien beachten werden. Werden App-Store Symbole oder Darstellungen der App auf einem iOS-Gerät werblich anders verwendet, als es Apple selbst ausdrücklich erlaubt, setzt man sich wiederum der unnötigen Gefahr aus, dass Apple gegen die Verwendung einschreitet.

Außerdem ist wichtig, dass bei der Optimierung von App-Store-Suchergebnissen weitegehend die gleichen Regeln gelten, wie für herkömmliche SEO- und SOM-Maßnahmen. Die Verwendung fremder Markennamen im Rahmen von Keyword-Advertising/AdWords in AppStores  kann deshalb u.U. schnell zu einer Markenverletzung bzw. einem Wettbewerbsverstoß führen. Vor einigen Wochen erst hat das OLG Hamburg  z.B. einem App-Anbieter untersagt, im geschäftlichen Verkehr eine marke eines Mitbewerbers im iPhone App Store so zu verwenden, dass bei deren Eingabe als Suchbegriff im Suchfeld die App des Anbieters als Suchergebnis in der Rangfolge vor der auf das Angebot des Mitbewerbers  hinweisenden App der angezeigt wird.

FazitBei der Entwicklung, Erstellung und Ausgestaltung einer App sollten immer eine Fülle von rechtlichen Erwägungen beachtet werden. Ein Großteil der rechtlichen Stolpersteine sind vorstehend angerissen worden. Dabei kann es sehr oft hilfreich und v.a. ressourcensparend sein, bereits frühzeitig auch einen fachlichen Rechtsrat einzuholen, um offensichtliche und vor allem versteckte Probleme zu identifizieren und zu lösen. Die Rechtsberatung sollte bestenfalls schon in der Planungsphase vor der eigentlichen App-Entwicklung stattfinden. So kann der gesamte Prozess der Entwicklung, Erstellung und Ausgestaltung einer App zwischen allen beteiligten aus einer Hand und mit der nötigen Kompetenz, Erfahrung und Weitsicht betreut werden.