22.05.2014

APP+RECHT: Snapchat / Allgemein. Datenschutz in a nutshell.

NSA-Skandal, Datenlecks und Hackerangriffe haben das allgemeine Bewusstsein im Bereich Datenschutz geschärft. In diesem Zusammenhang hat der EuGH kürzlich Google zum „Vergessen“ verpflichtet. Zuletzt stand die App „Snapchat“ im Fokus der (US-) Behörden und Medien. Schlechte Presse und die Verpflichtung zu Nachbesserungen waren die Folge. Der Beitrag soll einen kurzen Überblick darüber geben, was es in puncto Datenschutz zu beachten gibt.

Die App
Snapchat“ ermöglicht es seinen Nutzern, Bilder oder Videos an Freunde zu versenden. Bei diesen erscheint das Bild oder Video auf dem Display des Smartphones und wird nach kurzer Zeit wieder von dem Gerät gelöscht - und nach eigenen Angaben auch von den Snapchat-Servern.

Das Problem
Das Versprechen, dass die Daten umgehend gelöscht werden, konnte das Unternehmen anscheinend nicht halten. Die amerikanische Federal Trade Commision (FTC) verlangte von Snapchat Nachbesserungen beim Datenschutz. Da bisher lediglich die FTC tätig geworden ist, soll Snapchat nur als Beispiel dienen. Die Anforderungen an den Datenschutz sind für alle Apps identisch.

Sobald Daten übertragen werden, was bei Apps nahezu immer der Fall ist, wird das Thema Datenschutz relevant. Bei der Entwicklung von Apps sind neben den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen auch die Anforderungen der entsprechenden App-Stores zu berücksichtigen. Der App-Entwickler verpflichtet sich regelmäßig gegenüber dem Betreiber des App-Stores zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in jedem Land, in dem die App verfügbar ist; im Zweifel daher sogar weltweit. Die Stores verweisen also letztlich auf die jeweils anwendbaren nationalen Datenschutzgesetze. Sowohl für den Entwickler als auch für die Betreiber ist es nur schwer möglich, eine Übereinstimmung mit allen Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Andererseits können Apps im Falle von Nutzer-Beschwerden schnell aus den App-Stores entfernt werden. Vorbeugend sollten Entwickler, die ihre App in den deutschen App-Stores anbieten, mindestens die Übereinstimmung mit dem deutschen Datenschutzgesetz überprüfen lassen.
Hier spielt häufig die Einwilligung in die Verwendung der Daten eine große Rolle.

Die Folgen
Die Einwilligung muss stets freiwillig, informiert und ausdrücklich erfolgen. Wichtig ist insbesondere, den Nutzer transparent und umfassend über die datenschutzrechtlichen Belange zu informieren. Die Notwendigkeit einer Einwilligung ist abhängig von den Daten, die mit Hilfe der App erhoben, übermittelt oder verarbeitet werden sollen. Daraus ergeben sich auch die Anforderungen an die Datenschutzerklärung, die dem Nutzer - bestenfalls vor dem Download der App - zugänglich gemacht werden muss. Vor dem Hintergrund der steigenden Sensibilität der Nutzer für Datenschutz sollten App-Entwickler, die ihre App in deutschen App-Stores anbieten, anwaltlichen Rat einholen, um Unannehmlichkeiten, wie sie „Snapchat“ erfahren hat, zu vermeiden.