30.10.2017

Publikation: Urteilsbesprechung von Britta Klingberg zur Berücksichtigung von Beweismitteln vor dem EuG

Beweismittel verspätet – oder nicht?

Britta Klingberg bespricht in der aktuellen GRUR-Prax (20/2017) das EuG Urteil vom 05.07.2017 – T-306/16, in welchem dieses – wie zuvor schon für Amtsverfahren betreffend Unionsmarken – auch für geschmacksmusterrechtliche Nichtigkeitsverfahren ein weites Ermessen des EUIPO bei der Berücksichtigung verspätet vorgebrachter Beweismittel bestätigt. Nach dem EuG spricht für eine Berücksichtigung insbesondere, wenn die Beweismittel auf den ersten Blick von entscheidender Relevanz für den Ausgang des Löschungsverfahrens sein könnten und das Verfahrensstadium, in dem das verspätete Vorbringen erfolgt, dem nicht entgegensteht.

Die vollständige Besprechung der Entscheidung aus GRUR-Prax 2017, 467 ist inklusive Praxishinweis hier abrufbar.