19.01.2015

Aktueller W&V-Juristen-Tipp zum markenrechtlichen Schutz des Je-suis-Charlie Solidaritätsslogans

RA Georg Fechner befasst sich im aktuellen W&V-Juristen-Tipp mit dem markenrechtlichen Schutz des Solidaritätsslogans "Je suis Charlie":
 
"Sie reagieren sofort und wittern immer ein gutes Geschäft: Markentrolle beobachten genau die Entwicklungen und versuchen, ihren Profit daraus zu schlagen. [...] Das Deutsche Patent- und Markenamt erreichten am 9. Januar, zwei Tage nach dem brutalen Anschlag auf die Redaktion von "Charlie Hebdo", zwei Anmeldungen von Wortmarken, unter anderem für Bleistifte und T-Shirts. Ein Belgier versuchte, den Slogan unter anderem für Christbaumschmuck für die Beneluxstaaten zu schützen. Und es wird zu weiteren Versuchen kommen, die drei Worte auszuweiden."
 
Warum wir aber davon ausgehen können, dass die in "Je suis Charlie" zum Ausdruck kommende Solidaritätsbekundung nicht durch Markentrolle herabgewürdigt wird, erklärt Georg Fechner im aktuellen W&V-Juristen-Tipp.