16.01.2015

"Je suis Charlie"-Solidaritätsslogan (marken)rechtlich schutzfähig?

Wie die W&V heute in einem Online-Beitrag berichtet, will sich Joachim Roncin, der mutmaßliche Schöpfer des Solidaritätsslogans "Je suis Charlie" um (urheber)rechtlichen Schutz des Slogans bemühen, um die kommerzielle Ausbeutung des Spruches zu verhindern. Roncin wolle die Verbreitung unter Kontrolle halten und versuchen, die ursprüngliche Bedeutung zu wahren.

Seit einigen Tagen versuchen etliche Geschäftsleute, aus der Bekanntheit des Solidaritätsslogans Profit zu schlagen. Mittlerweile gibt es neben T-Shirts, Tassen und Buttons sogar Baby-Strampler und Hundehalsbänder mit der Aufschrift "Je suis Charlie" zu kaufen. Einen Strampler gibt es bereits ab 14,50 Euro, das Hundehalsband für 8,90 Euro.

Ob der Solidaritätsslogan "Je suis Charlie" (marken)rechtlich überhaupt geschützt werden kann, erklärt Georg Fechner in der kommenden Printausgabe der W&V (Ausgabe 04/2015) in der Rubrik "Expertenrat", die am 19. Januar erscheint  und als E-Paper bereits ab 17. Januar bezogen werden kann.